Rechtsprechung
BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Änderungen der Arbeitsvertragsinhalte durch Betriebsvereinbarung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ablösende Wirkung von Betriebsvereinbarungen - Anwendbarkeit der Tarifverträge für die Metallindustrie Nordrhein-Westfalen - Bestimmung des Arbeitsverhältnisses nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst aufgrund einer Betriebsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 77
Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen Arbeitsvertrag - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 77 Abs. 4 und 6, § 87 Abs. 1 Nr. 10; TVG § 4 Abs. 1 und 5
Ablösende Wirkung von Betriebsvereinbarungen: Einschränkung bei arbeitsvertraglichen Ansprüchen, die keine in einem Bezugssystem zueinander stehenden Sozialleistungen beinhalten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 02.09.1987 - 4 (5) Ca 3587/86
- LAG Düsseldorf, 13.04.1988 - 14 Sa 1819/87
- BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
Papierfundstellen
- BAGE 62, 360
- NJW 1990, 1315 (Ls.)
- NZA 1990, 351
- BB 1990, 355
- BB 1990, 994
- DB 1990, 692
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
Die Frage, nach welcher Lohngruppen- oder Gehaltsgruppenordnung Arbeitnehmer zu vergüten sind, ist eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung (Beschluß des Senats vom 27. Januar 1987, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972).Daß für Krankenanstalten in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft die Arbeitsbedingungen tariflich geregelt sind, begründet für die BV 86 keine Sperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG (Beschluß des Senats vom 27. Januar 1987, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972).
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
Das ist eine andere, jedenfalls eine umfassendere Fragestellung als die, über die der Große Senat in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) zu entscheiden hatte und entschieden hat. - BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81
Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren …
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
Eine Änderungskündigung mit dem Ziel, die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer dahin zu ändern, daß eine andere Lohn- oder Gehaltsgruppenordnung maßgebend sein soll, ist unwirksam, wenn hinsichtlich dieser Änderung mit dem Betriebsrat nicht zuvor eine Einigung erzielt worden ist oder ein Spruch der Einigungsstelle diese Einigung ersetzt hat (Beschluß des Senats vom 31. Januar 1984, BAGE 45, 91 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). - BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
So hat der Dritte Senat entschieden, daß eine Betriebsvereinbarung über eine betriebliche Altersversorgung nicht nach § 77 Abs. 6 BetrVG nachwirkt (Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), und der Achte Senat ausgesprochen, daß eine Betriebsvereinbarung über ein betriebliches Urlaubsgeld nicht nachwirkt (Urteil vom 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87
Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch …
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
So hat der Dritte Senat entschieden, daß eine Betriebsvereinbarung über eine betriebliche Altersversorgung nicht nach § 77 Abs. 6 BetrVG nachwirkt (Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), und der Achte Senat ausgesprochen, daß eine Betriebsvereinbarung über ein betriebliches Urlaubsgeld nicht nachwirkt (Urteil vom 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08
Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters
Vielmehr gilt entsprechend § 4 Abs. 3 TVG das Günstigkeitsprinzip (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 374; 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 60 ff.). - BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19
Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher …
Die tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien können keine abweichenden einzelvertraglichen Abmachungen treffen, die sich gegenüber den zwingend wirkenden Rechtsnormen durchsetzen (BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu IV 2 a und b der Gründe, BAGE 62, 360) . - BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15
Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip
Vielmehr kommt die nicht günstigere individualvertragliche Vereinbarung lediglich für die Dauer der Geltung der Betriebsvereinbarung nicht zur Anwendung, da die Normen der Betriebsvereinbarung sie für die Zeit ihrer Wirkung verdrängen (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09 - Rn. 54; 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 62, 360) .Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsvertragliche Vereinbarung vor oder nach Abschluss der Betriebsvereinbarung getroffen worden ist (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu IV 3 der Gründe, aaO;… 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO).
- BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Ablösende Betriebsvereinbarung
Für sie kommt ein kollektiver Günstigkeitsvergleich daher nicht in Betracht (siehe im einzelnen Senatsurteil 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43 mit Anmerkung Löwisch; siehe dazu auch Richardi NZA 1990, 331; siehe weiter Senatsurteil 24. März 1992 - 1 AZR 267/91 - nv.).Soweit Normen einer Betriebsvereinbarung für die Arbeitnehmer günstiger sind als die arbeitsvertragliche Vereinbarung, verdrängen sie diese lediglich für die Dauer ihrer Wirkung, machen sie aber nicht nichtig (siehe im einzelnen Senatsurteil 21. September 1989 aaO;… Senatsurteil 24. März 1992 aaO).
Für diese Ansprüche scheidet ein kollektiver Günstigkeitsvergleich und eine Ablösung schon dem Grunde nach aus; sie werden allenfalls für die Dauer des Bestehens der Betriebsvereinbarung verdrängt (grundlegend Senatsbeschluß 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43 mit Anmerkung Löwisch).
Da keine von der Entscheidung des Großen Senats erfaßte Fallgestaltung vorliegt, bedarf es auch keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob der sich aus der Entscheidung des Großen Senats ergebenden Konsequenz zu folgen ist, daß bei Ablösung des vertraglichen Anspruchs und späterer (freier) Kündigung der Betriebsvereinbarung der Arbeitnehmer überhaupt keinen Anspruch mehr hat (siehe dazu schon Senatsurteil 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, zu III 1 der Gründe; Richardi NZA 1990, 331;… derselbe BetrVG 7. Aufl. § 77 Rn.143 mwN).
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Vorliegend kann offenbleiben, ob eine Betriebsvereinbarung, die einem kollektiven Günstigkeitsvergleich standhält, eine Gesamtzusage ohne weiteres auf Dauer ablösen kann (in diesem Sinne wohl BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - zu III 1 der Gründe, BAGE 62, 360; 24. März 1992 - 1 AZR 267/91 - zu II 3 a der Gründe; 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 94, 179) oder ob sie die Ansprüche aus der Gesamtzusage nur verdrängt mit der Folge, dass diese nach Kündigung der Betriebsvereinbarung wieder aufleben (gegen eine Ersetzungswirkung Berg in Däubler/Kittner/Klebe/Wedde BetrVG 12. Aufl. § 77 Rn. 24; ErfK/Kania 11. Aufl. § 77 BetrVG Rn. 78) . - BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Insoweit modifiziert der für Kündigungen nach §§ 1, 2 KSchG zuständige Zweite Senat die Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Januar 1984 (- 1 AZR 174/81 - BAGE 45, 91 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) und vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 380 f. = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu VI 1 der Gründe), wobei es sich in letzterem Urteil ohnehin um eine nicht entscheidungserhebliche Begründung handelt, weil es in jenem Fall nicht um die Beurteilung einer Änderungskündigung ging, wie der Erste Senat (…aaO) selbst ausführt.Im gleichen Sinne hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 362, 367 = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu I 2 a der Gründe) entschieden, eine Betriebsvereinbarung vermöge vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer, die auf einer arbeitsvertraglichen Einheitsregelung oder einer betrieblichen Übung beruhten, nur dann zu modifizieren, wenn sie bei kollektiver Betrachtung insgesamt nicht ungünstiger sei als die bisherige Regelung.
- LAG Nürnberg, 29.10.2004 - 2 Sa 828/02
Werkverkehr - Betriebliche Übung - Anpassung - Geschäftsgrundlage - …
Das BAG hat durch den Großen Senat im Beschluss vom 16.09.1986 Az. GS 1/82 (AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) und den Beschluss vom 21.09.1989, 1 AZR 454/88 (AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972) entschieden, dass vertraglich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen, durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschränkt werden können, wenn die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist.Auch nach den Entscheidungen des BAG vom 16.09.1986 und vom 21.09.1989 (a.a.O.) wäre eine Ablösung durch die Betriebsvereinbarung zu verneinen.
Damit liegen die Voraussetzungen einer ablösenden Betriebsvereinbarung nach den zitierten Entscheidungen vom 16.09.1986, GS 1/82 und vom 21.09.1989, 1 AZR 454/88 nicht vor, da die Betriebsvereinbarung nicht günstiger ist als die bisherige betriebliche Übung.
- BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06
Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang
Die zwingende Wirkung des Tarifvertrages hat lediglich zur Folge, dass die Einzelvereinbarung in diesem Zeitraum keine Geltung entfalten kann, von der tariflichen Wirkung verdrängt wird (Senat 18. Mai 1977 - 4 AZR 47/76 - BAGE 29, 182, 186; BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - BAGE 67, 222, 225; 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 376 mit zust. Anm. Löwisch AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43; Däubler/Deinert TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 484 ff.; Kempen/Zachert/Stein TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 15; Jacobs in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 7 Rn. 6; Hromadka/Maschmann Arbeitsrecht Band 2 4. Aufl. § 13 Rn. 276; Lieb/Jacobs Arbeitsrecht 9. Aufl. Rn. 470; Etzel NZA 1987 Beil. - BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95
Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages
Dagegen spricht nach dem Ersten Senat "viel dafür, daß durch die Beendigung der zwingenden Wirkung eines Tarifvertrages eine frühere vertragliche Vereinbarung wieder auflebt und damit die Nachwirkung der Tarifnorm beseitigt, was hier nicht zu entscheiden ist" (Urteil vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360 = AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu IV 2, 3 der Gründe). - BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04
Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes
Maßgeblich ist insoweit, dass die Vereinbarung dahin gehend ausgelegt werden kann, dass sie - zumindest: auch - die Nachwirkung des beendeten Tarifvertrages beseitigen soll (tendenziell ebenso BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 -BAGE 62, 360, 375 f.). - LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, …
- BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98
Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit
- BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 428/07
Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, …
- LAG Hamburg, 11.11.1998 - 5 Sa 23/98
Darlegungslast für Geltendmachung von Lohnbestandteilen für Zeiten der …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, …
- BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95
Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich
- BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 267/91
Rechtsgründe für die Gewährung betrieblicher Sozialleistungen - Kündigung einer …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- LAG Düsseldorf, 14.05.1997 - 17 Sa 228/97
Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung
- LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 Sa 1298/07
OT-Mitgliedschaft/Tarifbindung
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97
Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 234/92
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Vorrang des Tarifvertrages
- LAG Niedersachsen, 01.04.2004 - 14 Sa 1513/03
Abschluss einer für den Arbeitnehmer ungünstigeren Vereinbarung als andere …
- LAG Düsseldorf, 12.09.2001 - 17 (10) Sa 825/01
Eingriff in Versorgungszusage
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
Betriebliche Altersversorgung: Wirkung der Kündigung einer Betriesvereinbarung
- LAG Hamm, 11.11.1999 - 4 Sa 1879/98
Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen Nichtbeachtung der Mitbestimmung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2008 - 2 Sa 421/07
Tarifvertrag; Tarifbindung; OT-Mitgliedschaft; Nachwirkung; andere Abmachung; …
- LAG Berlin, 19.10.1990 - 6 Sa 64/90
Tarifvertrag: Nachwirkung und Wiederaufleben früherer vertraglicher …
- LAG Düsseldorf, 02.07.2007 - 17 (10) Sa 825/01
Eingriff in Versorgungszusage
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.1998 - 9 Sa 233/98
- LAG Düsseldorf, 23.02.2000 - 12 Sa 1850/99
BaTV-Klausel: Fortgeltung bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - vorübergehende Arbeitszeitverkürzung
- LAG Hamburg, 20.12.1994 - 3 Sa 55/94
Gewährung eines Essensgeldzuschusses nach Inkrafttreten eines …
- LAG Düsseldorf, 07.04.1999 - 1 (17) Sa 33/99
Betriebsvereinbarung: Wirkung der Kündigung - Wiederaufleben einzelvertraglicher …
- LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 Sa 506/07
Mehrarbeitsvergütung; Dauer des Jahresurlaubs, tarifliches Urlaubsgeld; …
- LAG Düsseldorf, 25.07.2001 - 12 Sa 636/01
Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang unter Wegfall der Tarifgebundenheit
- LAG Brandenburg, 17.03.1995 - 5 (4) Sa 711/94
Vergütung; Anwendbarkeit des Tarifvertrages; Nachwirkung; Tarifbindung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
Altersgrenze durch Betriebsvereinbarung - Günstigkeitsprinzip
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 33/98
- LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
Einzelvertraglich getroffene andere Abmachung nach Tarifvertragsgesetz
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 30/98
- LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2008 - 5 Sa 418/07
Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, …
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 32/98
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 27/98
- BAG, 12.12.2000 - 1 AZR 183/00
Reduzierung einer Verdienstsicherung nach Sozialplan - Einzelvertragliche …
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 31/98
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 516/97
- LAG Düsseldorf, 30.05.1995 - 6 Sa 1819/94
Tarifvertrag: Konkurrenz zu einzelvertraglicher Vereinbarung
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 28/98
- LAG Berlin, 05.12.1994 - 9 Sa 74/94
Tarifvertrag: Nachwirkung - Begriff der anderen Abmachung
- BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 215/91
Erstattung von Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 9/89
Fehlendes Feststellungsinteresse für Antrag im Beschlussverfahren - Überprüfung …
- LAG Köln, 08.06.2001 - 11 Sa 317/01
Individualvertrag; Betriebsvereinbarung; Günstigkeitsprinzip; kollektives …
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 233/98
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 108/98
- BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 400/92
Zulässigkeit der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige …
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 986/01
Anspruch aus betrieblicher Übung; Verhältnis von ablösender Betriebsvereinbarung …
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 29/98
- LAG Köln, 02.05.1996 - 6 Sa 1270/95
Arbeitsvertrag; Betriebliche Altersversorgung; Jeweiligkeitskausel; …
- BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 34/98
- ArbG Berlin, 12.04.1991 - 87 A Ca 1197/90
"Andere Vereinbarung" im Sinne des § 24 Abs. 1 Buchst. a AGB DDR; Einordnung der …